Unsere Lieferketten

Verantwortungsvoll Wirtschaften: Sorgfalt in unseren Lieferketten

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferketten gestaltet. In diesem Kontext haben wir ein Beschwerdeportal für interne als auch externe Anspruchsgruppen geschaffen, um unsere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. So kann auf menschenrechtliche als auch umweltbezogene Risiken und Verletzungen hingewiesen werden, die in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten oder Dritten, die von der Lieferkette unserer Unternehmensgruppe betroffen sind, entstehen können bzw. entstanden sind.


Hier geht es zum Beschwerde-Portal der Zech Group

 

Unabhängig vom Firmensitz und dem Ort der Bauausführung orientieren wir uns an der Beachtung der zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Arbeitsnormen, Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, als auch den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte sowie der Beachtung der Kernarbeitsnormen und den jeweiligen 10 Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Achtung der Menschenrechte ist dabei für uns ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Unser Anspruch ist, dass die Menschenrechte in all unseren Gesellschaften eingehalten und auch bei unseren Partnern und Lieferanten geachtet werden. Es entspricht dem Selbstverständnis unserer Unternehmensgruppe und ist unser erklärtes Ziel, die Verletzung von Arbeitnehmerrechten zu vermeiden.